-
Den Hunden ist vor Betreten des Übungsgeländes die Gelegenheit zum Entleeren zu geben
-
Es dürfen keine Hunde auf den Platz, die nicht haftpflichtversichert und geimpft sind
-
Kranke Hunde und läufige Hündinnen dürfen nicht auf das Gelände
-
Jeder Hundeführer hat auf seinen Hund zu achten und sich gegenüber den anderen Hunden und Hundeführern verantwortlich zu verhalten
-
Hundehaufen sind zu entfernen
-
Den Anweisungen der Funktionsträger ist Folge zu leisten
Es sind die Parkplätze am Übungsgelände zu benutzen. Das Parken am Zufahrtsweg und entlang der Straße "Hinterm Rehbühl" ist zu unterlassen
- Die Hunde sind an der Leine zum Übungsgelände zu führen